
Der Berliner Mietspiegel verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt.
Quelle: Pixabay, Urheber: Udo Pohlmann
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt, weil das Land schlichtweg nicht zuständig sei. Vermieterverbände, FDP und Union freuen sich überschwänglich. Es gibt aber auch Mahnungen von allen Seiten, gegenüber der Mieterschaft, die jetzt nachzahlen muss, "sozialverantwortlich" zu handeln. Der Berliner Senat fordert nun einen bundesweiten Mietendeckel.
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